AGB
Maßbekleidung ist eine Sonderanfertigung nach den Wünschen des Kunden und seinen individuellen Proportionen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, daß individuell hergestellte Maßbekleidung von der Rückgabe ausgeschlossen ist. Sollten Sie berechtigte Beanstandungen haben setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um schnellstmöglich eine Lösung herbeizuführen.
Vielen Dank.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
massarbeit Potsdam (Stand Juli 2008)
§ 1 Vertragsinhalt
Der Auftraggeber gibt dem Auftragsnehmer Kleidungsstücke in Auftrag, die nach den Körpermaßen und den Wünschen des Auftraggebers individuell angefertigt werden.
§ 2 Maßnehmen
Um die vom Auftraggeber gewünschte Passform zu gewährleisten, ist es Aufgabe des Kunden, beim Maßnehmen dem Maßnehmer über Besonderheiten beim Tragen und Zweck des Kleidungsstückes zu informieren und eventuell veränderte Modewünsche abzusprechen.
Der Kunde hat die Verpflichtung, den Maßnehmer sorgfältig über die gewünschten Längenmaße seiner Kleidung zu informieren, da Änderungswünsche dieser Art bei der Abholung nicht akzeptiert werden können. Für Maßnehmen und Beraten ohne Auftragsvergabe berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100€, die bei Erteilung des Auftrages verrechnet wird.
§ 3 Auftragserteilung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die auf der Auftragsbestätigung notierten Artikel, Formen und Sonderwünsche vor Unterschriftsleistung zu überprüfen. Das Stornieren einmal erteilter Aufträge, ist nach Beginn der Herstellung nicht mehr möglich.
§ 4 Leistung
Auftragsnehmer ist gegenüber Auftraggeber zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Fristen sind für den Auftragsnehmer nur bindend, wenn sie vom Auftragsnehmer dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.
§ 5 Anzahlung
Da Maßbekleidung nach individuellen Maßen des Auftraggebers gefertigt wird, berechnen wir eine Anzahlung von 50% des Kaufpreises in Bar.
§ 6 Auftragsannahme auf Basis von vorhandenen Maßen
Verzichtet der Auftraggeber bei der Auftragsvergabe auf erneutes Maßnehmen, kann keine Paßformgarantie gewährt werden. Wichtig ist, dass beim Auftraggeber seit der letzten Messung keine Gewichts- und/oder Körpergrößenveränderungen vorliegen und er bei der Auftragsvergabe Form und Zweck des Kleidungsstückes angibt und eventuell veränderte Modewünsche abspricht.
§ 7 Auftragsänderung nach Auftragserteilung
Auftragsänderungswünsche können nicht telefonisch angenommen werden. Diese sind persönlich oder schriftlich unter Angabe der Auftragsnummer an uns weiterzugeben. Änderungswünsche können nicht angenommen werden, wenn mit der Fertigung des betreffenden Kleidungsstückes bereits begonnen wurde.
§ 8 Übergabe und Anprobe
Die Übergabe der Ware erfolgt direkt an den Kunden. Die Anprobe der Kleidungsstücke ist am Abholtag ist erforderlich. Bei Größen- und Gewichtsveränderungen zwischen Auftragsannahme und Abholung übernehmen wir keine Passformgarantie. Eventuell anfallende Änderungskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 9 Zahlung
Die Zahlung wird mit dem Übergabetermin fällig. Bei Übergabe erfolgt die Restzahlung in Bar unter Abzug der geleisteten Anzahlung.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.
§ 11 Versand der Ware
In der Bekleidungsbranche ist es üblich, dass maßgeschneiderte und maßkonfektionierte Kleidungsstücke zwecks Anprobe übergeben werden. Auf besonderen Wunsch unserer Kunden kann die Zusendung der Kleidungsstücke vereinbart werden. Sollten nach der Zusendung der bestellten Kleidungsstücke eine oder mehrere Korrekturen notwendig sein, nehmen wir diese nur vor, wenn der Kunde das Teil persönlich vorführt. Alle Zusendungen erfolgen per Nachnahme und gegen Vorauskasse. Die Versandkosten trägt der Kunde. Bei nicht angenommener Lieferung durch den Kunden berechnen wir jede Lieferung gesondert.
§ 12 Korrekturrecht
Der rechtliche Anspruch auf Nachkorrektur von Kleidungsstücken erlischt sechs Monate nach Auslieferung und/oder wenn die Kleidungsstücke getragen wurden. Es stehen uns rechtlich mehrere Korrekturen zu. Auch mehrere Korrekturen mindern nicht den Wert der Ware, Minderungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftragsnehmer übernimmt keine Fahrkosten für die Anreise zu Korrekturen. Getragene Kleidungsstücke können von uns nicht korrigiert werden Lässt der Kunde notwendige Korrekturen nicht von uns durchführen, übernehmen wir für die Qualität der Korrekturen keine Gewähr und kommen nicht für die Kosten der Korrektur auf.
§ 13 Beanstandungen
Oberstoff ist ein lebendiger Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrunde Legung gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind. Diese handelsüblichen Abweichungen können nicht als Mangel beanstandet werden. Beanstandungen sind spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware dem Auftragsnehmer mitzuteilen.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Potsdam, es sei denn es ist schriftlich anderes vereinbart. Gerichtsstand ist Potsdam.

